Die rechtsradikale Chrysi Avgi in Griechenland ruft wegen der Verletzung der Rechte ihrer Funktionäre und Abgeordneten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Die rechtsextremistische griechische Partei “Goldene Morgenröte” (Chrysi Avgi) hat beschlossen, in Zusammenhang mit den Strafverfolgungen gegen ihre Abgeordneten Giannis Lagos und Christos Pappas sowie auch der Leiters der Organisation, Nikos Michaloliakos, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) anzurufen.
Wie es in einer einschlägigen Bekanntmachung lautet, reichte die Chrysi Avgi eine Beschwerde ein, da “die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK zusammen mit deren Zusatzprotokollen und vollständiges und effizientes Netz zum Schutz der Menschenrechte darstellt, das den Mitgliedstaaten des Europarats die Achtung dieser Rechte auferlegt. Die Bestimmungen der EMRK verpflichten Griechenland vollumfänglich“.
Verletzung der EMRK und der Rechte der Parteifunktionäre
“Der ‘Volksbund – Goldene Morgenröte’ ruft dieses Gericht an, weil gemäß der Einschätzung renommierter Juristen die Vorgehensweisen, derer sich die griechischen Behörden im Rahmen des Versuchs zur gerichtlichen Verfolgung und politischen Eliminierung unserer Partei bedienten, unverhohlen eine Fülle von Bestimmungen EMRK missachten und grob die Rechte ihrer verfolgten Funktionäre verletzen“, fügt die Chrysi Avgi in ihrer Bekanntmachung an.
Ergänzend sei angemerkt, dass die Untersuchungshaftbefehle, die gegen die seit Mitte Januar 2014 inhaftierten Abgeordneten Giorgos Germenis, Panagiotis Iliopoulos und Evstratios Mpoukouras ergingen, scheinbar bereits ausgestellt worden waren, bevor letztere überhaupt ihre Aussagen abgegeben bzw. abgeschlossen hatten. Von Seite der Chrysi Avgi wurde daraufhin am 17 Januar 2014 gegen die beiden zuständigen Untersuchungsrichterinnen Ioanna Klapa und Maria Dimitropoulou sowie auch den Staatsanwalt Isidoros Ntogkiakos Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs erstattet.
Klage auch gegen die Einstellung der Parteifinanzierung
Ebenfalls hat die Chrysi Avgi bei dem Obersten Verwaltungsgerichtshof (StE) beantragt, den Beschluss der Finanz-, Justiz- und Innenminister auszusetzen und aufzuheben, gemäß dem die Zahlung jeder Art ihrer staatlichen Bezuschussung und Unterstützung eingestellt wurde. Weiter verlangt sie die Erteilung eine einstweiligen Verfügung des Präsidenten des StE, Sotiris Rizos, mit der die Aussetzung des strittigen Ministerialbeschlusses abgeordnet wird. Die Chrysi Avgi vertritt, der strittige Ministerialbeschluss sei verfassungswidrig, rechtswidrig und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
In dem Antrag der Chrysi Avgi wird angeführt, sie erleide einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, da sie nicht die Finanzierung für das Jahr 2013 (873.114 Euro) und auch nicht den entsprechenden Zuschuss für das Jahr 2014 sowie ebenfalls nicht die Finanzierung für die Europa-Wahlen erhalten werde. Ebenfalls führt sie das Unvermögen an, die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge des Personals der Chrysi Avgi und die Mieten für die Büros der Partei im ganzen Land zu zahlen.
Abschließend sei angemerkt, dass dieser Beitrag verfasst wurde, noch bevor die “Bombe” der zuständigen Untersuchungsrichterinnen einschlug, die nun vom Parlament die Aufhebung der Immunität aller Abgeordneten der Chrysi Avgi verlangen! Ein entsprechender Artikel wird in Kürze folgen.
(Quelle: To Pontiki, To Pontiki, Übersetzung: Griechenland-Blog)